Meisterkarriere

Ihr Weg in die Zukunft - Meisterkarriere in den Elektrohandwerken

Ihr Weg in die Zukunft - Meisterkarriere in den ElektrohandwerkenMeisterkarriere in den Elektrohandwerken

Sie haben eine solide und erfolgreiche Ausbildung hinter sich gebracht, sind seit 3 Jahren in Ihrem Beruf tätig und wollen nun einsteigen in eine weitere elektrohandwerkliche Karriere.

Dann sollten Sie sich an die Meisterprüfung wagen. Mit einem erfolgreichen Abschluß als Meister oder Meisterin stehen Ihnen neue Chancen offen.

 


    
Spezialisierung in der Tätigkeit   
- Berechtigung zur Führung eines eigenen Betriebes als selbständiger
- Handwerksmeister/in, Führung eines Fremdbetriebes z.B. als Geschäftsführer
- Berufsausbildung von jungen Leuten.

 

Der traditionelle Handwerksmeister wird künftig zum Handwerksunternehmer/ Die neuen Meisterverordnungen für die elektro- und informationstechnischen Handwerke   
Mit den am 1. Oktober 2002 in Kraft getretenen praxisnahen Meisterverord-nungen sind die elektro- und informationstechnischen Handwerke gut für die Zukunft gerüstet, lautete das Resümee einer Veranstaltung des Zentral-verbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), die am gleichen Tag in Frankfurt am Main stattfand. Hier wurden die neuen Meisterprüfungsberufsbilder im Detail vorgestellt und diskutiert.

"Mit den neuen Meisterverordnungen sind moderne und zukunftsträchtige Berufe entstanden, und ich bin der festen Überzeugung, dass so auch die Attraktivität der Meisterausbildung für den Nachwuchs deutlich steigt", betonte ZVEH-Vizepräsident Walter Tschischka in seiner Begrüßungsrede. Hier seien – auf Basis der Althandwerke – vollkommen neue Berufe entstanden. Insbesondere würden die künftigen Meister mehr als bisher auf ihre Rolle als Unternehmer vorbereitet. Alles in allem sei damit, so Tschischka, eine Stärkung der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke verbunden.

Im Anschluss widmete sich Frank O. Baumeister, ZVEH-Geschäftsführer, den rechtlichen Anforderungen an künftige Meisterprüfungen. In den Verordnun-gen wird bestimmt, welche Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten den einzelnen Handwerken zum Zweck der Meisterprüfung zuzurechnen sind, so sagt es § 45 der HwO. Die hier aufgelisteten Berufsbilder seien, so Baumeister, aber nicht als eine in sich abgeschlossene Positivliste zu sehen. Dies verdeutlichte er am Beispiel der Zukunftstechnologie Brennstoffzelle, die im Augenblick im Entstehen begriffen sei, aber noch nicht einem bestimmten Handwerk oder Industriezweig zuzuordnen wäre; die elektro-und informa-tionstechnischen Handwerke seien mit den neuen Verordnungen jedoch gut vorbereitet, diese Technologie flexibel in die Meister-Ausbildung, -prüfung und -ausübung zu integrieren.

Der künftige Meister in den elektro- und informationstechnischen Handwerken muss über ein breites technisches Basiswissen wie auch über betriebswirt-schaftliches Know-how verfügen. Im Rahmen der Meisterprüfung erwirbt er die Fähigkeit, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen und junge Menschen in diesem Beruf auszubilden. "Er hat den "Unternehmensführerschein" gemacht und ist durch einige Jahre der Lehre, einige Zeit der beruflichen Gesellentätigkeit und durch die Meistervorbereitung nachgewiesener Maßen befähigt, Leitungsaufgaben auf Dauer zu übernehmen", sagte Baumeister.

Das neu entwickelte Leitbild des Handwerksmeisters spiegelt sich in den Prüfungsverfahren. Künftig muss der angehende Meister zeigen, dass er einen simulierten Kundenauftrag von der Planungs- und Kalkulationsphase über die Anfertigung bis hin zur Endkontrolle und der Instandsetzung zu bearbeiten in der Lage ist. Letztlich soll deutlich werden, dass der Prüfling den veränderten Anforderungen des Marktes und der Kunden gerecht werden kann.

"Gewandelte Strukturelemente in der Meisterprüfung" war das Thema von Dr. Uwe Schaumann vom Forschungsinstitut für berufliche Bildung an der Universität zu Köln.

Bei der Erarbeitung der neuen Verordnungen standen die "ganzheitliche Qualifikation" sowie die "Handlungsorientierung" als richtungsgebende Forderungen für eine moderne Meisterprüfung im Mittelpunkt. Herzstück der neuen Verordnungen ist die Handlungsorientierung, also die Ausrichtung der Prüfung an praktischen, betriebsnahen Situationen. Die ganzheitliche Qualifikation als Unternehmer ist die zweite Säule, auf der die neue Meister-prüfung basiert. "Fachkompetenz und technisches Wissen waren seit je das Fundament der Meisterprüfung; ergänzend galt es bei den neuen Verord-nungen die Kompetenz als Unternehmer in den Mittelpunkt zu rücken", erläuterte Dr. Schaumann.

Im Anschluss stellten die Berufsbildungsbeauftragten der Bundesfachbereiche Oswald Hammer (Elektrotechnik), Werner Schmidt (Informationstechnik) und Wolfgang Noack (Elektromaschinenbau) die neuen Meisterprüfungsberufs-bilder im Detail vor.

Statt des bisherigen Berufsbildes gibt es künftig ein sogenanntes Prüfungs-berufsbild. Hierin spiegelt sich das neue Leitbild und Selbstverständnis des künftigen Meisters. So heißt es in § 2 unter der Überschrift "Meisterprüfungs-berufsbild" der neuen Verordnungen: "Durch die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk (gleiches gilt für das Informationstechniker und das Elektromaschinenbauer-Handwerk) wird festgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen, Leitungs-aufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz selbstständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in diesen Bereichen anzupassen."

"Das neue Prüfungsberufsbild fordert vom künftigen Meister Handlungs-kompetenz, Handlungsfähigkeit sowie betriebs- und personalwirtschaftliche Managementqualifikationen. Künftige Meisterprüfungen erhalten eine neue Wertigkeit. Der Meister wird weitaus besser als bisher auf seine Tätigkeit als Unternehmer vorbereitet", sagte Oswald Hammer. Der traditionelle Handwerksmeister wandelt sich, so könnte man es auf einen Nenner bringen, mehr und mehr zum Handwerksunternehmer.

Im Elektrotechniker-Handwerk wird es künftig drei Schwerpunkte geben:
- Energie- und Gebäudetechnik
- Kommunikations- und Sicherheitstechnik
- Systemelektronik

"Diese Schwerpunktsetzung bedeutet gerade nicht die Fortführung der alten Spartentrennung zwischen Elektroinstallateuren, Fernmeldern und Elektro-mechanikern. Das neue Prüfungsberufsbild gilt für alle Elektrotechniker, was heißt: Wer sich künftig auf einen der Schwerpunkte konzentriert, muss auch in den nicht gewählten Bereichen seine Kompetenz im Rahmen einer Situations-aufgabe nachweisen", erklärte Oswald Hammer die neue Struktur der Meister-verordnung im Elektrotechniker-Handwerk. Ziel der Situationsaufgabe ist es, den Qualifikationsnachweis in der Meisterprüfung zu vervollständigen; sie besteht aus mehreren Einzelaufgaben, die allesamt anderen Schwerpunkt-bereichen entnommen sein müssen als die Projektarbeit. Letztlich bedeutet dies, dass der künftige Elektrotechniker-Meister in der gesamten Breite und Tiefe seines Handwerks sowohl ausübungs- als auch ausbildungsberechtigt ist. Da im Informationstechniker-Handwerk und im Elektromaschinenbauer-Handwerk keine Schwerpunktbildung vorgesehen ist, entfällt hier die Situationsaufgabe.

Kernaufgabe künftiger Meisterprüfungen ist die Projektarbeit mit dem dazu-gehörenden Fachgespräch (Teil I). "Die Projektarbeit soll einem Kunden-auftrag des betrieblichen Alltags entsprechen und idealerweise einen konkreten Gegenwartsbezug zum Betrieb des Prüflings aufweisen", betonte Werner Schmidt, "das Fachgespräch bezieht sich auf die Projektarbeit und stellt im Idealfall einen kollegialen Dialog dar, der aufzeigt, inwieweit der Prüfling die Problemstellung und den Lösungsweg der Projektarbeit verstanden hat." Das ca. 30minütige Fachgespräch wird im Verhältnis zur Projektarbeit mit 1:3 gewertet. Die Gesamtbewertung von Projektarbeit und Fachgespräch wird zum Prüfungsergebnis der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.

Auch Teil II der Meisterprüfung wurde völlig neu konzipiert. "Hier wird die bisherige fächerorientierte Prüfungsweise durch eine verknüpfte Methodik der Fallbearbeitung ersetzt", sagte Wolfgang Noack. Prüfungsfächer sind Elektro- und Sicherheitstechnik (im Elektrotechniker-Handwerk), Informations- und Sicherheitstechnik (im Informationstechniker-Handwerk) bzw. Antriebs- und Sicherheitstechnik (im Elektromaschinenbauer-Handwerk) sowie – für alle drei Handwerke gleich – die Fächer "Auftragsabwicklung" und "Betriebsführung und Betriebsorganisation". Neu ist hier, dass alle aufgelisteten Fächer im Rahmen konkreter betriebspraxisnaher Aufgabenstellungen abgeprüft werden. "Kernfach bleibt im theoretischen Teil der Prüfung die Technik; das neue Fach Auftragsabwicklung gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund der wachsen-den Bedeutung des Themas Kundenorientierung an Stellenwert; die sichere Beherrschung des Fachs Betriebsführung und Betriebsorganisation soll dem künftigen Meister die Integration kaufmännischer und organisatorischer Betriebsabläufe erleichtern", so Noack.

Verbraucherschutz und der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren beim Umgang mit elektrischem Strom erfordern hohe Sorgfalt und besonders geschultes Personal, das in der Lage ist, mögliche Gefahren zu vermeiden.
So kommt auch dem Thema Sicherheitstechnik in den neuen Meisterver-ordnungen im Rahmen der theoretischen Meisterprüfung größte Bedeutung zu. Neben dem Meisterbrief wird hierüber eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt. "Diese Bescheinigung wird zur Vorlage bei der Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Energieversorger künftig unerlässlich sein", erklärte Hammer.

Dem künftigen Meister wird in seiner Ausbildung bereits verdeutlicht, dass eine Qualifikation wie die Meisterprüfung heute nicht mehr abschließend sein kann. Denn gerade in technikorientierten Berufen ist Weiterbildung Pflicht. Deshalb sind die auf den neuesten Stand gebrachten Meisterprüfungsberufs-bilder bewusst nicht statisch angelegt. Aktuellste technische und betriebswirt-schaftliche Entwicklungen, so sieht es die neue Verordnung vor, können und sollen nach Bedarf integriert werden. Ziel ist es sicher zu stellen, dass der Handwerksmeister innovative Techniken und neue Markttrends aufgreifen und darauf ausgerichtete Kundenwünsche meisterlich bearbeiten kann.

Die neuen Regelungen gelten ab sofort. Bis zum 31. März 2003 können jedoch noch Anträge für Prüfungen nach den jetzt außer Kraft befindlichen Verordnungen gestellt werden. Danach sind Prüfungen nach altem Muster lediglich noch als Wiederholungsprüfung möglich und dies auch nur noch bis spätestens 30. September 2004.

Die neuen Meisterverordnungen mit entsprechenden Erläuterungstexten für das Elektrotechniker-, das Informationstechniker- und das Elektromaschinen-bauer-Handwerk können als Broschüre im Format DIN A4 zum Preis von 7,- EURO zzgl. Mwst. + Versandkosten angefordert werden bei:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Elektrohandwerke mbH (WFE);
Telefon: 069/24 77 47 40/41; Fax: 069/24 77 47 49; E-Mail: wfe(at)zveh.de.

Qelle: ZVEH

 







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