Aktuelles vom 14.02.12

Das Bundesumweltministerium fördert wieder Mini-KWK-Anlagen

Am 18. Januar hat das Bundesumweltministerium die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden.

Anträge können ab 1. April 2012 eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde (BAFA) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Zuwendungen werden solange gewährt wie die bereitgestellten Haushaltsmittel verfügbar sind. Die Förderungen sind mit anderen Förderungen kumulierbar.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Die Fördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche wie folgt festgelegt:

Leistung
Min. [kWel]

Leistung
Max. [kWel]

Förderbetrag in Euro je kWel
kumuliert über die Leistungsstufen

> 0

<= 1

1.500

> 1

<= 4

300

> 4

<= 10

100

> 10

<= 20

50


Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen. Förderfähig ist die Installation strom- und wärmeführbarer KWK-Anlagen in Bestandsbauten, die:

» im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kWel liegen,
» über einen Wartungsvertrag betreut werden,
» nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und
» Energiezähler zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung im KWK-Prozess haben.


Des Weiteren müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertroffen werden. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

» Primärenergieeinsparung (gemäß EU-Richtlinie)
- mindestens 15 % für Anlagen kleiner 10 kWel.
- mindestens 20 % für Anlagen von 10 bis einschließlich 20 kWel.
» Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 85 %.
» Das Vorhandensein
- eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW,
- einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements
- sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW und
» der Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Effizienzklasse A erfüllen.


Nicht gefördert werden:
» Eigenbauanlagen und Prototypen,
» Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen (ausgenommen sind Pufferspeicher) und
» Anlagen in Neubauten.


Fördervoraussetzung ist außerdem, dass die Anlagen in einer BAFA-Liste enthalten sind. Diese Liste soll bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht werden und anschließend kontinuierlich ergänzt werden. Das BAFA hat die Hersteller von KWK-Anlagen aufgefordert, ihre Anlagen beim BAFA für dieses Förderprogramm schnellstmöglich zertifizieren zu lassen.
Fachverband begrüßt neues Förderinstrument

Alfred Veith, Ressortleiter Energieeffizienz und Regenerative Energien im Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg, hat wiederholt darauf hingewiesen, dass hoch effizienten KWK-Anlagen bei der Steigerung der Energieeffizienz eine wesentliche Bedeutung zukommt. Diese innovative Technologie zur kombinierten Wärme und Stromerzeugung ist ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen. KWK-Anlagen produzieren aus dem eingesetzten Brennstoff doppelt Energie in Form von Strom und Wärme und tragen durch ihre bessere Brennstoffausnutzung erheblich zum Klimaschutz bei. Vorteil für die Betreiber dabei ist, dass nur einmal Kosten anfallen. Außerdem ist KWK die ideale Ergänzung bei der Nutzung Regenerativer Energien, da die KWK-Anlage durch intelligente Steuerung (Smart Grid) je nach Energieangebot zu- und abgeschaltet werden kann.

Die Potenziale für KWK-Anlagen sind riesig. Gegenwärtig werden etwa 26 Mio. Wohnungen mit ca. 17 Mio. Zentralheizungen versorgt. Nur ein Zehntel dieser Heizkessel entspricht dem Stand der Technik. Jeder fünfte Heizkessel ist älter als 24 Jahre und hat einen Wirkungsgrad von unter 65 %.

Weitere Förderprogramme für Kraft-Wärme-Kopplung

Neben dem Investitionszuschuss des BAFA für Mini-KWK-Anlagen gibt es noch eine Reihe anderer Förderprogramme für die Kraft-Wärme-Kopplung.

So sind Betreiber von Anlagen mit einer Leistung kleiner als 2000 kW und einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70% gemäß §3 EnergieStG und §9 StromStG von der Mineralöl- und der Stromsteuer auf selbstgenutzten Strom befreit.
Durch die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im August 2011 gab es bereits Verbesserungen für KWK-Anlagen:

» Für KWK-Anlagen mit elektrischer Leistung größer 50 kW:
Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für KWK-Strom wird unabhängig von der Zahl der Betriebsjahre auf 30.000 Vollbenutzungsstunden beschränkt
(Änderung gilt für KWK-Anlagen, die vor dem 01.08.2011 jedoch ab 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden).
» KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 Kilowatt:
Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für KWK-Strom von 5,11 Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage.
» Der Inbetriebnahme-Zeitraum wurde vom 31.12.2016 auf 31.12.2020 verlängert.


Bei Verwendung von Brennstoffen aus Biomasse wird nach § 27 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Grundvergütung abhängig von der Anlagengröße auf 20 Jahre gezahlt. Die Vergütungssätze werden zum 1. Januar eines jeden Folgejahres für jeweils ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um 2,0 Prozent abgesenkt.

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Energie sparen und den CO2-Ausstoß reduzieren. Die KfW bietet Investoren langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Es stehen verschiedene Programme und -varianten zur Verfügung. Die Förderung hängt zum einen von der Größe und Art der Anlage ab und zum anderen davon, von wem der Antrag gestellt wird. Private Investoren erhalten ihr Darlehen über die durchleitenden Banken und Sparkassen, öffentlich-rechtliche Antragsteller, gewerbliche Unternehmen sowie Unternehmen im kommunalen Eigentum direkt über die KfW.


Kontakt:
Petra Schulze, FV EIT BW
Technische Beraterin

 

 

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