Aktuelles vom 21.01.11

Einigung über flexible Förderanpassung bei PV-Anlagen

Die Solarwirtschaft (BSW) hat sich mit Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen über eine mögliche Teilvorziehung der Förderkürzung für die Einspeisetarife für Photovoltaikstrom vom 01.01.2012 auf den 01.07.2011 geeinigt.


Die wichtigsten Details der angestrebten Förderkürzung in einer Übersicht:

» Die heute getroffene Einigung sieht vor, den variablen Teil der laut EEG 2010 vorgesehenen Vergütungsabsenkung auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen, falls der Zubau von Photovoltaikanlagen im Frühjahr dieses Jahres sehr stark ansteigt. Die mögliche Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März bis Mai dieses Jahres. (Bemessungszeitraum, auf ein Jahr hochgerechnet).
» Der sog. "atmende Deckel" wird beibehalten, jedoch wird der im EEG 2010 festgelegte wachstumsabhängige Degressionsanteil ausgeweitet. Es ist nunmehr vorgesehen, dass bei einem zu erwartenden Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt ein weiterer Degressionsschritt von drei Prozent erfolgt (siehe anliegende Grafik). Entscheidend ist dabei weiterhin, ob der Zubau von Photovoltaikanlagen im Bemessungszeitraum einen Zubau von mehr als 3.500 MWp erwarten lässt. In diesem Fall wird die Degression bereits ab dem 1. Juli 2011 um jeweils drei Prozentpunkte für jeden den Wachstumskorridor um 1.000-MWp übersteigenden Zubau erhöht. Damit kann die vorgesehene flexible Reduzierung der Fördersätze je nach Höhe des Marktwachstums drei bis 15 Prozent betragen.
» Sollte die Hochrechnung im Bemessungszeitraum einen Zubau von weniger als 3,5 GWp erwarten lassen, wird wie gesetzlich vorgesehen zunächst keine vorgezogene Anpassung erfolgen, sondern die Degression zum Jahresende 2011 bemessen.
» Für Freiflächenanlagen erfolgt wegen der längeren Planungszeiten der Projekte die beschriebene (mögliche) Absenkung der Fördersätze erst ab dem 1. September.


Aus Sicht der Elektrohandwerke (ZVEH) ist die Einigung zwischen dem BSW-Solar und dem Bundesumweltministerium grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen hat nur dann eine realistische Zukunftschance, wenn sie sich marktfähig entwickelt. Aus dieser Sicht ist der Solarkompromiss für die E-Handwerke akzeptabel.

Hintergrundinformationen:

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) haben sich auf eine Vorziehung der Förderkürzung für Solarstrom geeinigt. Diese ermöglicht den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Dabei geht es darum, einerseits einen ausreichend großen Binnenmarkt zu sichern, der Photovoltaik-Unternehmen in Deutschland genügend Investitionsspielräume bietet. Andererseits darf der Markt in den nächsten Jahren nicht zu schnell wachsen, um die technische Realisierbarkeit zu ermöglichen und die notwendigen Investitionen für den Umbau des Energiesystems hin zu einer dezentralen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Röttgen stellte im Rahmen der Bundespressekonferenz am Donnerstag, den 20.01.2011 in Berlin die Übereinkunft gemeinsam mit dem BSW-Solar vor.

Bekenntnis zur deutschen Solarwirtschaft

"Die Solarwirtschaft begrüßt das eindeutige politische Bekenntnis zum Ausbau der Photovoltaik, zum Fertigungsstandort Deutschland und zu den durch die Photovoltaik-Technologie inzwischen geschaffenen über 130.000 Arbeitsplätzen", erklärte Günther Cramer, Präsident des BSW-Solar.
Zielsetzung der Branche beim weiteren Ausbau der Photovoltaik ist es, den Anteil der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von derzeit rund zwei Prozent bis 2020 auf mindestens zehn Prozent auszubauen und zugleich die Kosten in diesem Zeitraum mindestens zu halbieren. Der Weg dorthin wird in neun Zielen beschrieben, auf die sich die Solarbranche jüngst verständigt hat. Dieser „Wegweiser Solarwirtschaft“ basiert auf einer aktuellen Studie der Beratungsunternehmen Roland Berger und Prognos.

» Photovoltaik-Roadmap 2020....


Zwischen Bundesumweltminister Norbert Röttgen und dem BSW-Solar besteht Übereinstimmung, dass die Solarenergie in Deutschland weiter ausgebaut und schnellstmöglich in die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energien überführt werden soll.

Die Marktentwicklung für 2011 lässt sich nicht genau vorhersehen. Die Möglichkeit zur Kostensenkung und Förderdegression ist aber wesentlich von der neu installierten Photovoltaikleistung abhängig: Durch gezielte Technologieentwicklung und zunehmende Massenfertigung bei wachsender weltweiter Nachfrage können sogenannte Skaleneffekte erzielt, die Produktionskosten gesenkt und damit die Kosten für Photovoltaik-Anlagen weiter reduziert werden. Diese Preisbildungseffekte werden im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die Bestimmung der Förderhöhe durch einen flexiblen Anpassungsmechanismus berücksichtigt. Dieser sorgt dafür, dass die Förderung bei stärkerem Photovoltaik-Marktwachstum schneller reduziert wird, bei einem Marktrückgang langsamer.

Flexible Förderanpassung statt starren Mengenbegrenzung

Der BSW-Solar stimmt mit dem Bundesumweltminister darin überein, diesen Steuerungsmechanismus beizubehalten und die Förderhöhen bei einem zu starken Wachstum des deutschen Photovoltaik-Marktes bereits zur Jahresmitte 2011 erneut anzupassen.

Konkret ist vorgesehen, im Falle eines sehr stark wachsenden Zubaus von Photovoltaik-Anlagen im Frühjahr dieses Jahres einen Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli 2011 vorzuziehen. Diese vorgezogene Reduzierung kann je nach Höhe des Marktwachstums drei bis 15 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage dieser Vorziehung ist die Entwicklung der Photovoltaik-Binnennachfrage in den Monaten März bis Mai 2011, die durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird. Sollte sich der Markt allerdings abkühlen und die Hochrechnung ein Marktwachstum für das Gesamtjahr 2011 von weniger als 3,5 GWp erwarten lassen, erfolgt die nächste Anpassung der Fördersätze wie bislang vorgesehen erst zum Jahresanfang 2012.

» PV-Vergütung sinkt.... 


Das Vorziehen der flexiblen Anteile stellt die Photovoltaik-Branche vor die ambitionierte Aufgabe, in sehr kurzer Zeit noch weiter Kosten zu reduzieren, damit die Systempreise von Photovoltaik-Anlagen für Verbraucher attraktiv bleiben. Die Einführung einer starren Mengenbegrenzung des Marktes konnte mit dieser Einigung auf eine flexible Förderanpassung vermieden werden. Denn eine starre Mengenbegrenzung setzt nicht nur wettbewerbliche Marktmechanismen außer Kraft, sondern wäre auch kontraproduktiv für die Erreichung des Ziels der weiteren Preisreduktion bei Photovoltaik-Anlagen. Die flexible Förderanpassung trägt nun maßgeblich zur Absicherung der Ziele bei, einen Ausbau von 52 bis 70 GW installierter Photovoltaik-Leistung bis 2020 zu erreichen und dabei die Umlage für Solarstrom auf rund 2 Cent/kWh zu begrenzen.

» Faktenblatt Statistische Zahlen der deutschen Solarstrombranche (Photovoltaik)....  


Übersicht Veränderungen in der Einspeisevergütung per 1. Januar 2011

 

Gebäudeanlagen bis 30 kWp

28,74 Cent je kWh

Gebäudeanlagen ab 30 kWp

27,33 Cent je kWh

Gebäudeanlagen ab 100 kWp

25,86 Cent je kWh

Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp

21,56 Cent je kWh

Freifläche

21,11 Cent je kWh

Freifläche auf Konversionsflächen

22,07 Cent je kWh

Freifläche auf Ackerland

keine Vergütung

Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp

16,74 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 12,36 Cent je kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp

15,33 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 10,95 Cent je kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp

13,86 Cent je kWh für Strommengen oberhalb von 30 % Direktverbrauchsanteil, sonst 9,48 Cent je kWh

Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp

keine Vergütung

 

 


Photovoltaik: Volkswirtschaftliche Bilanz mittelfristig positiv

Die Solarbranche plant, in Deutschland bis 2020 die Modulproduktion und die vorgelagerten Produktionsschritte von heute 3,2 auf über acht Gigawatt auszubauen und damit die weltweit stattfindende Wende zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung mit einem wesentlichen Anteil an Photovoltaik „Made in Germany“ zu gestalten. Ziel ist es dabei, schnellstmöglich wettbewerbsfähig mit konventionellen Energien zu werden. Durch große Erfolge bei der Kostenreduktion werden bereits 2017 erste Marktsegmente förderunabhängig.

Neben dem wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und zum Aufbau einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung zahlt sich der Ausbau der Photovoltaik mit einem Plus von 25 bis 70 Milliarden Euro auch volkswirtschaftlich unter dem Strich für Deutschland aus. Nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft Roland Berger und des Institutes Prognos wird die volkswirtschaftliche Bilanz der Investitionen in Photovoltaik je nach angewandtem Szenario bis spätestens 2026 positiv.

» Photovoltaik zahlt sich für Deutschland aus.... 


Photovoltaik entlastet die Netze

Über 98 Prozent der Solarstromanlagen in Deutschland sind an das dezentrale Niederspannungsnetz angeschlossen und erzeugen saubere Energie verbrauchsnah. Damit trägt die Photovoltaik zur Entlastung der Netze bei.

» Dezentrale Erzeugung und dezentraler Verbrauch entlasten die Übertragungsnetze....



Bilanz und Ausblick für Baden-Württemberg

Im Zeitraum Oktober 2009 bis September 2010 wurden, » gemäß Angaben der Bundesnetzagentur, PV-Anlagen mit einer Leistung von 1.091 MW installiert.

Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung 2010 betrug von Januar bis September, » gemäß Angaben des statistischen Landesamtes, nominal 6.275 MWh.

Im Energiekonzept 2020 und im vorliegenden Entwurf des Klimaschutzkonzeptes 2020PLUS des Landes Baden-Württemberg wird als Zielwert eine Steigerung des Anteils der Stromerzeugung durch Photovoltaik von 0,7 TWh (2007) auf 2,7 TWh angegeben. Dies bedeutet eine Steigerung beim Zubau um 375 Prozent pro Jahr (0,7 TWh zwischen 1990 und 2007 sind 0,04 TWh/a und bei 2 TWh von 2007 bis 2020 sind es 0,15 TWh/a).


» Abbildung 7 des Klimaschutzkonzeptes 2020PLUS (Entwurf) zeigt die Zusammensetzung der Strombereitstellung in Baden-Württemberg 2020 nach dem Energiekonzept 2020

Gemäß des Entwurfs zum Klimaschutzkonzept 2020PLUS muss diese Zielsetzung steigen:

"Ein schnellerer Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, der 2020 zu einer Übererfüllung der Zielsetzungen des Energiekonzepts 2020 führen würde, würde ebenfalls nur dann positiv auf die Emissionsbilanz der Strombereitstellung in Baden-Württemberg wirken, wenn die erneuerbaren Energien fossile Stromerzeugung verdrängen. Ein schnellerer Ausbau ist, wenn die empfohlenen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, sowohl im Bereich der Photovoltaik als auch in der Windenergie möglich. Um die zur Erreichung des 30 %-Minderungsziels bis zum Jahr 2020 fehlenden 1,85 Mio. t CO2 einzusparen, bräuchte man zusätzlich Strom aus Photovoltaik und aus Windenergie (» siehe Abbildung 8)."


Eine Steigerung auf die Zielmarke 4,3 TWh im Jahr 2020 bedeutet eine Steigerung beim Zubau um 692,5% auf 0,277 TWh in jedem Jahr (verglichen wurde gegenüber dem Zeitraum 1990 bis 2007).

Wenn die Ziele des Energiekonzeptes 2020 und des Klimaschutzkonzept 2020PLUS für Baden-Württemberg ernsthaft verfolgt und umgesetzt werden, ist die Reduzierung der Einspeisevergütung nicht mehr nur beherrschende Triebkraft beim Ausbau der Photovoltaikstromerzeugung, sondern vielmehr die Einsparungsziele bei den Treibhausgasen, die aus der konventionellen Stromerzeugung resultieren.


Kontakt:
Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater

 

 

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Energiesparlampen und Heizungen mit Thermostatventil sind dabei mittlerweile gang und gäbe. Weniger bekannt ist der nicht unbeträchtliche Stromverbrauch von Umwälzpumpen in Heizungsanlagen, die im Keller manchmal unbeachtet pausenlos auf Hochtouren laufen, auch im Sommer. Grund genug für den Fachverband gemeinsam mit der EnBW AG eine Informationsinternetseite zur sogenannten „Aktion Stromsparpumpe“ für die Endkunden zur Verfügung zu stellen.





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