Aktuelles vom 27.01.12

Förderung von Rußpartikelfiltern – Antragstellung ab 1. Februar beim BAFA möglich

Ab 1. Februar 2012 kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein staatlicher Zuschuss von 330 Euro für die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter beantragt werden. Die verfügbaren Mittel reichen für rund 90.000 Nachrüstungen. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der Antragsunterlagen erteilt.
Förderfähig ist die Nachrüstung in PKW, die erstmalig vor dem 1. Jaunuar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 eingebaut werden. Antragsberechtigt ist der Halter des nachzurüsteten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Und so gibt es den Zuschuss:

  1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
  2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
  3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
  4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
  5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 330 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen.


Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel sind ab dem 1. Februar 2012 auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de erhältlich.

Interessant dürfte der Zuschuss zum Einbau eines Partikelfilters für Bewohner von Umweltzonen sein bzw. für dort tätige Handwerksbetriebe, die von der Verschärfung der Umweltzonen seit Jahresbeginn betroffen sind. Durch die Nachrüstung erfüllt das Fahrzeug allerdings nicht automatisch die Voraussetzungen der Euro 4 – Norm (grüne Plakette). Dies ist vom Wirkungsgrad des jeweiligen Filters abhängig. Informationen dazu gibt es bei den Umrüst-Werkstätten.

Der Fachverband hatte in der Vergangenheit schon des Öfteren über die Problematik der Umweltzonen und ihre Auswirkungen speziell auf Elektrohandwerksbetriebe berichtet und sich für handwerksfreundliche Lösungen eingesetzt. Das neue Förderprogramm ist für einige Innungsbetriebe sicher hilfreich.


Kontakt:
Petra Schulze, FV EIT BW
Technische Beraterin

 

 

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