Aktuelles vom 14.12.10
Neue Mindestentgelte im Elektrohandwerk ab 01.01.2011
Mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger vom 14. Dezember 2010 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen Mindestentgelt-Tarifvertrages in den Elektrohandwerken wirksam. Die neuen tariflichen Mindestentgelte gelten ab 01.01.2011 nach dem Entsendegesetz. Die Allgemeinverbindlicherklärung der elektrohandwerklichen Mindestentgelte erstreckt sich bis Ende 2013.
Der Geltungsbereich des Tarifvertrags, der bereits am 04.03.2010 von den Tarifvertragsparteien auf Bundesebene vereinbart wurde, erstreckt sich auf alle Betriebe, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetzen sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind.
Der Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben. Auszubildende sind vom Geltungsbereich nicht erfasst. Der Tarifvertrag gilt darüber hinaus nicht für Beschäftigte,
» bei denen Berufsfindung bzw. praktische Erfahrungen im Rahmen einer Ausbildung nachweislich im Vordergrund stehen
» die ohne einschlägige berufsfachliche Kenntnisse und ausgewiesen als Schüler gegen Entgelt Aushilfstätigkeiten übernehmen.
An Arbeitsorten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sind folgende Mindest-Stundenentgelte festgesetzt:
8,40 Euro ab 01.01.2011
8,65 Euro ab 01.01.2012
8,85 Euro ab 01.01.2013
An Arbeitsorten in Baden-Württemberg und den übrigen Bundesländern gelten:
9,70 Euro ab 01.01.2011
9,80 Euro ab 01.01.2012
9,90 Euro ab 01.01.2013
Der Tarifvertrag kann unter der Rubrik » Services / Tarifverträge abgerufen werden.
Kontakt:
Andreas Hausch, FV EIT BW
Geschäftsführer
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