Aktuelles vom 18.01.12
Vier Jahre „E-Marke“ – Bilanz und Ausblick
Zum Ende des Jahres 2007 wurden bundesweit an alle Mitgliedsbetriebe der E-Handwerke die Vertragsunterlagen zur neuen E-Marke versandt. Seit dem 1. Januar 2008 ist die E-Marke nun bereits das offizielle Markenzeichen der elektro- und informationstechnischen Handwerke Deutschlands und am Markt etabliert. Im Laufe der ersten vier Jahre haben sich bundesweit knapp 6.000 Betriebe als E-Markenbetrieb registrieren lassen, mehr als 720 Betriebe entfallen davon auf Baden-Württemberg. Alle Mitgliedsinnungen des Fachverbandes haben ebenfalls den E-Markenvertrag unterzeichnet und können das neue Zeichen nutzen. 23 Innungen sind auch auf dem integrierten Online-Portal der elektrohandwerklichen Organisation, der sogenannten E-Plattform, präsent.
Die E-Marke ist ein Qualitätsversprechen, das mittelfristig das bisherige eh-Branchenzeichen, den E-Blitz, ablösen wird. Die E-Marke steht für Erfahrung, Qualität und Sauberkeit, Pünktlichkeit und Perfektion und signalisiert dem Kunden Meisterqualität bei der Beratung, Installation und auch bei der Wartung von Geräten und Anlagen.
Des Weiteren unterliegt die E-Marke – ebenso wie die gesamte Branche der elektro- und informationstechnischen Handwerke – auch kontinuierlichen Innovationen, die aber nicht zuletzt auch von allen E-Markenbetrieben selbst gefordert werden. Eine stetige Fort- und Weiterbildung der Betriebe ist daher wichtig, wenn man die Marke weiterhin für sich nutzen möchte. Auch dies ist ein Qualitätsversprechen, dass der Betrieb seinem Kunden gibt, wenn er mit der E-Marke wirbt. Zahlreiche Schulungsveranstaltungen wurden in der Zwischenzeit zertifiziert und sind als Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme im Sinne der E-Markenphilosophie vom Zeicheninhaber, dem Bundesinnungsverband ZVEH, anerkannt.
Dazu zählt im Übrigen auch das zwischenzeitlich bereit 11 mal durchgeführte Unternehmerforum des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg oder auch die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die im Rahmen des E-Campus BW oder auch der E-Akademie des ZVEH angeboten werden. Bei allen Veranstaltungen bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils ein Zertifikat überreicht, das gut aufbewahrt werden sollte. Denn die E-Markennutzung wird grundsätzlich nur auf Zeit eingeräumt: Nach i.d.R.*) fünf Jahren laufen die Markenverträge aus und es muss bei Verlängerung ein Nachweis über den Besuch entsprechender Schulungsveranstaltungen durch den Markennutzer, also den Innungsfachbetrieb, erbracht werden. Dafür gibt es entsprechende Qualifizierungspunkte. Nur wenn eine bestimmte Anzahl von Qualifizierungspunkten für den Zeitraum der Vertragslaufzeit durch den E-Markenbetrieb nachgewiesen werden kann, wird das Markennutzungsrecht auch verlängert.
Alle E-Markenbetriebe bundesweit und speziell auch in Baden-Württemberg werden rechtzeitig angeschrieben, wenn es darum geht, den Nutzungsvertrag zu verlängern und die geforderten Qualifikationen nachzuweisen. Ferner steht die Geschäftsstelle des Fachverbandes jederzeit für Fragen rund um die Nutzung der E-Marke oder auch die entsprechenden Werbemittel mit E-Markenaufdruck gerne zur Verfügung.
*) Hinweis:
Bei E-Markenverträgen mit Ausstellungsdatum vor 31.12.2011 gibt es z. T. anders gelagerte Regelungen. Die Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle helfen Ihnen bei konkreten Fragen gerne weiter. Ansprechpartner ist Jens Mädel.
Kontakt:
Andreas Bek, FV EIT BW
Hauptgeschäftsführer
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