Förderprogramme
Die wichtigsten Förderprogramme von Bund und Land im Überblick

Die Kommunen, das Land Baden-Württemberg, der Bund und die Europäische Union unterstützen Maßnahmen für
» Energieberatung
» rationellen Energienutzung
» Einsatz erneuerbarer Energien
» Innovation
Die Palette der Förderinstrumente ist sehr breit angelegt. Sie reicht von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen über zinsverbilligte Darlehen bis hin zu Strom-Einspeisevergütungen.
Diese komplexen Maßnahmen sind nur sehr schwer zu überblicken. Die Besucher sollen daher einen Kompass in die Hand bekommen, um schnell zu den wichtigen Aussagen zu gelangen.
Für die Richtigkeit der Inhalte der unten aufgeführten Links ist die jeweilige Institution bzw. Organisation verantwortlich.
» Energiewende:KfW-Förderprogramme zu Erneuerbare Energien wichtiger Baustein
Die KfW-Förderprogramme für Erneuerbare Energien unterstützen den angestrebten Umbau der deutschen Energieversorgung hin zu regenerativen Energien. Daher ist es für die Fachbetriebe der E-Handwerke wichtig, über die Förderprogramme der KfW Bescheid zu wissen. Eine Evaluierung der KfW zum Thema Erneuerbare Energien hat ergeben:
- Erneuerbare Energien 2010: Mehr als 41 % aller Investitionen in Deutschland in Erneuerbare Energien KfW-gefördert
- Neu geförderte Anlagen reduzieren Treibhausgasausstoß jährlich um 4,8 Mio. Tonnen
- Durch 11 Mrd. EUR angestoßenes Investitionsvolumen knapp 52.000 Arbeitsplätze in Deutschland für ein Jahr gesichert bzw. neu geschaffen
- Jährlich vermiedene Energieimporte für fossile Brennstoffe in Höhe von 350 Mio. EUR
Die KfW-Programme zur Förderung Erneuerbarer Energien leisten einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und sind damit ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Dies zeigen die Ergebnisse der Evaluierung der inländischen Programme der KfW Bankengruppe im Bereich Erneuerbare Energien für den Förderjahrgang 2010 durch das Stuttgarter Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW).
„Die KfW-Förderprogramme für Erneuerbare Energien unterstützen den angestrebten Umbau der deutschen Energieversorgung hin zu regenerativen Energien. Sie gehören zu den zentralen Instrumenten für die Umsetzung der Energiewende. Darüber hinaus haben sie erhebliche positive Effekte auf die Schaffung von Arbeitsplätzen im Mittelstand“, sagte Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe.
Mittels KfW-Förderkrediten wurden im vergangenen Jahr Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Höhe von 11,0 Mrd. EUR angestoßen; das sind 41,5 % aller in Deutschland im Jahr 2010 getätigten Investitionen in den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmebereitstellung. Im Vergleich zum Jahr 2009 ist der Anteil KfW-geförderter Investitionen um ca. 7 Prozentpunkte gewachsen. Die Bedeutung der KfW-Programme zeigt sich vor allem im Strombereich: Insgesamt 46 % der in Deutschland im Jahr 2010 neu installierten elektrischen Leistung an Erneuerbaren Energien wurden über die KfW gefördert. Ein besonders hoher Anteil entfällt mit knapp 80 % auf Windkraftanlagen.
Die im Jahr 2010 von der KfW geförderten Anlagen bewirken eine dauerhafte Emissionsvermeidung von 4,8 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr, was allein rund 7 % der von der Bundesregierung angestrebten zusätzlichen jährlichen Treibhausgas-Einsparung durch den Ausbau Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich bis 2020 entspricht.
Erstmals wurde in der Evaluierung berechnet, wie hoch die volkswirtschaftlichen Schäden sind, die durch den Einsatz erneuerbarer statt herkömmlicher fossiler Energien vermieden werden: Die Einsparungen von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die durch die von der KfW im Jahr 20120 geförderten Anlagen ermöglicht werden, verhindern Schäden - hauptsächlich durch den Klimawandel - in Höhe von jährlich rund 390 Mio. EUR.
Durch Produktion und Bau der im Jahr 2010 geförderten Anlagen konnten rund 52.000 Arbeitsplätze in Deutschland für ein Jahr gesichert bzw. neu geschaffen werden. Hinzu kommen jährlich weitere 2.500 Arbeitsplätze durch Betrieb und Wartung der Anlagen. Rund 74 % der Arbeitsplätze sind in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten entstanden. Diese Zahlen unterstreichen die Wichtigkeit der betrachteten KfW-Programme für die Mittelstandsförderung.
Die im Jahr 2010 von der KfW geförderten Investitionen führen zu vermiedenen Energieimporten im Gegenwert von jährlich rund 350 Mio. EUR, was zur Reduzierung der Energieimportabhängigkeit und zur Erhöhung der Energieversorgungssicherheit Deutschlands beiträgt.
Quelle: KfW
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Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» Änderung der Zinskonditionen und bei Förderprogrammen der KfW ab 24.11.2011
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in einigen Förderprogrammen der KfW ab dem 24.11.2011 gesenkt.
Die aktuellen Zinssätze können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.
» Übersicht (pdf) aktuelle Zinssätze KfW, Stand 24.11.2011
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen auch im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.
Quelle: KfW
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Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» Einrichtung eines Förderfensters für Griechenland im KfW-Unternehmerkredit
Programmnummern 037, 047
Die Investitions- und Wachstumsoffensive für Griechenland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt die KfW ab sofort durch Einrichten eines besonders vergünstigten Förderfensters im KfW-Unternehmerkredit. Aktuell können bereits Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen im KfW-Unternehmerkredit gefördert werden; das Förderfenster Griechenland bietet auf Grundlage der bisherigen Konditionengestaltung eine weitere Verbilligung in Höhe von 25 Basispunkten für alle Laufzeitvarianten der Fremdkapitalfinanzierungen. Damit gilt bis auf weiteres bei Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Preisklasse A für die Laufzeitvariante 10 / 2 / 10 (Laufzeit / Freijahre / Zinsbindung) folgende Kondition: Zinssatz ab 2,22 % effektiv pro Jahr. Weitere Einzelheiten zu den Konditionen entnehmen Sie bitte der Anlage.
Für das Förderfenster Griechenland gelten ansonsten die Förderbedingungen des KfW-Unternehmerkredites für Vorhaben im Ausland.
Antragsberechtigt für Vorhaben in Griechenland sind:
- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz von 500 Millionen Euro)
- sowie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Griechenland, Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung in Griechenland
- freiberuflich Tätige aus Deutschland
Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie Betriebsmittel jeweils bis maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben in Griechenland. Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich. Bei Betriebsmittelfinanzierungen kann ausschließlich für Vorhaben von KMU eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt werden; der maximale Kreditbetrag ist dabei pro Unternehmensgruppe auf 5 Mio. EUR begrenzt und wird ausschließlich als endfälliger Kredit mit einer zweijährigen Laufzeit zur Verfügung gestellt.
Auch alle übrigen Programmbestimmungen des KfW-Unternehmerkredits bleiben unverändert bestehen. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Aufgrund des besonderen Zinsvorteils werden im Förderfenster Griechenland bei allen Vorhaben in der Programmvariante 037 Beihilfen unter der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, L 379/5 am 28.12.2006) vergeben. Daher ist wie bei Anträgen auf Betriebsmittelfinanzierungen im KMU-Fenster auch in der Programmvariante 037 zusätzlich die Anlage "De-minimis"-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene "Deminimis"-Beihilfen (Bestellnummer 600 000 0075) einzureichen.
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für das Förderfenster Griechenland keine gesonderte Konditionenrubrik eingerichtet wird. Die Zinskonditionenübersicht wird in Kürze um den Hinweis auf die weitere Verbilligung im Förderfenster Griechenland ergänzt. In der Zwischenzeit finden Sie die Zinssätze des Förderfensters Griechenland auf der Homepage der KfW (www.kfw.de) auf den Seiten zum KfWUnternehmerkredit.
Das aktuelle Programm-Merkblatt bleibt unverändert. Es kann im Internet von der Homepage www.kfw.de oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.
Quelle: KfW
Anlage: » Zinssätze Förderfenster Griechenland
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Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» KfW-Aktionsplan zur Energiewende
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept den beschleunigten Umbau der Energieversorgung beschlossen. Für die angestrebte Energiewende ist kurz- und mittelfristig mit einem erhöhten Investitionsbedarf zu rechnen. Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote nachhaltig unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 01.01.2012 entsprechend ausgebaut werden.
Auch wenn noch nicht alle Einzelheiten feststehen, hat die KfW Bankengruppe bereits vorab alle relevanten Organisationen über die wichtigen Eckpunkte der geplanten Unterstützung der Energiewende per Rundschreiben am 21.09.2011 informiert. Details zu den einzelnen Programmen sind etwa im Oktober zu erwarten, nachdem die KfW die Abstimmungsgespräche mit den einzelnen Ministerien abgeschlossen hat.
Für die E-Handwerksbetriebe besonders interessant dürften nachfolgende Programme sein:
Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
a) KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang zehn Millionen Euro auf 25 Millionen Euro angehoben werden. Damit soll dem gestiegenen Finanzierungsbedarf u. a. beim sog. Repowering bestehender Anlagen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sollen Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Millionen Euro und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten werden. Bislang gelten für diesen Antragstellerkreis die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU. Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann ebenfalls einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten.
b) ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 01.01.2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro soll ebenfalls deutlich erhöht werden. Die förderfähigen Maßnahmen und die Kriterien hinsichtlich der nachzuweisenden Effizienzverbesserungen bei Neu- und Ersatzinvestitionen sowie bei Investitionen im Gebäudebereich bleiben unverändert.
Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sollen ebenfalls in einem eigenen Programm gefördert werden. Hierfür soll der Regelhöchstbetrag von derzeit zwei Millionen Euro auf zehn Millionen Euro angehoben werden. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderwürdigkeit besitzt.
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Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» Änderung der Zinskonditionen und bei Förderprogrammen der KfW ab 01.10.2011
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in den meisten Förderprogrammen der KfW ab dem 21.09.2011 gesenkt. Die Zinssätze in den meisten ERP-Programmen werden ebenfalls ab dem 21.09.2011 gesenkt. Die aktuellen Zinssätze können Sie der » Übersicht entnehmen. In der » Übersicht wird auch das „Gültig ab“- Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen. Nachfolgend nun die Änderungen bei den verschiedenen Förderprogrammen:
1. Anhebung des Förderhöchstbetrages in den Programmen Kommunal Investieren (Nr. 148) und Sozial Investieren (Nr. 147) sowie im Förderfenster Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (Nr. 216)
Mit Wirkung zum 01.10.2011 werden die Förderhöchstbeträge in den o.g. bankdurchgeleiteten KfW-Programmen von derzeit EUR 25 Mio. auf EUR 50 Mio. pro Vorhaben angehoben. Die Anhebung der Förderhöchstbeträge soll insbesondere kommunale Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende noch stärker unterstützen und ist Bestandteil des KfW-Aktionsplans Energiewende.
2. Öffnung der Verwendungszwecke in den Programmen Kommunal Investieren (Nr. 148) und Sozial Investieren (Nr. 147)
Ab 01.10.2011 werden wir Gründungskapital und den Erwerb tätiger Beteiligungen kommunaler und sozialer Unternehmen ohne Investitionsbindung finanzieren, um insbesondere (inter-) kommunale Kooperationen und Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen wirkungsvoller fördern zu können.
3. Öffnung der Förderung von Investoren-Betreiber-Modellen im Programm Kommunal Investieren (Nr.148)
Die Förderung von Investoren-Betreiber-Modellen wird ab 01.10.2011 auch für solche Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur (typischerweise Immobilien) geöffnet, die gemeinnützige Organisationen oder kommunale Unternehmen zumindest für die Dauer der Laufzeit des KfW-Darlehens nutzen. Dadurch wird das für Investoren-Betreiber-Modelle bereits bestehende Förderangebot in den Infrastrukturprogrammen sinnvoll ergänzt und abgerundet. So wird künftig zum Beispiel auch die Investition eines privaten Unternehmens in eine Immobilie gefördert, wenn diese von einer gemeinnützigen Organisation als Kita oder von einem kommunalen Unternehmen für dessen Zwecke genutzt wird.
4. Anwendung der „De-minimis“-Verordnung im Programm Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (Nr. 216)
Das Programm Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (216) wird ab 01.10.2011 auf Basis der „De-minimis“-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1998/ 2006] beihilferechtlich abgewickelt. Weitere Hinweise können Sie dem Allgemeinen Merkblatt für Beihilfen (Bestellnummer 600 000 0065) entnehmen.
5. Abschaffung der 20-jährigen Zinsbindungsvariante in den Basisprogrammen Kommunal Investieren (Nr. 148) und Sozial Investieren (Nr. 147)
Im Interesse einer Vereinheitlichung des Förderangebots der KfW Kommunalbank werden ab 01.10.2011 die Varianten mit 20-jähriger Zinsbindung nicht mehr angeboten. Das Angebot an Kreditlaufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren bleibt dagegen unverändert. Die Zinsbindungsdauer wird dabei künftig einheitlich 10 Jahre betragen. Anträge, die vollständig bis zum 30.09.2011 bei der KfW eingegangen sind, können noch mit der bis dahin angebotenen 20-jährigen Zinsbindung zugesagt werden.
Die aktuellen Programm-Merkblätter können in Kürze im Internet von der Homepage der KfW (www.kfw.de) oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.
Quelle: KfW
Kontakt:
Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW
Mit Rundschreiben vom 22.07.2011 gab die KfW Bankengruppe folgende Informationen und Hinweise bekannt:
- Energieeffizient Bauen: Einführung des neuen Verwendungszwecks
KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus) zum 01.07.2011
Seit dem 01.07.1999 fördert die KfW im Rahmen des energieeffizienten Neubaus sogenannte Passivhäuser nach dem Berechnungsverfahren des Passivhaus Projektierungspakets (PHPP). Das Passivhaus Institut in Darmstadt hat aktuell für das PHPP eine teilweise Angleichung an das öffentlich-rechtliche Nachweisverfahren nach der EnEV2009 entwickelt. Damit kann neben der bestehenden Fördervariante des Passivhauses zum KfW Effizienzhaus 55 eine weitere Förderung des Passivhauses analog dem KfW-Effizienzhaus 40 angeboten werden. - Einführung der monatlichen Abrechnung für Zusagen ab 01.01.2012
Für alle wohnwirtschaftlichen Neuzusagen ab dem 01.01.2012 werden wir die monatliche Abrechnung von Zinsen und Tilgungen einführen. In diesem Zusammenhang werden wir aus Gründen der verbesserten Abwicklung unserer Programme außerplanmäßige Tilgungen zum Monatsultimo und in Mindestbeträgen von 1.000 EUR annehmen.
Die seit 01.07.2011 gültigen Programm-Merkblätter können von der Homepage www.kfw.de oder im Archiv des KfW-Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunter geladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.
Bestellungen: | Zentraler Bestellservice der KfW: |
|---|---|
Bestellnummer: | 600 000 1770 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ |
Bestellnummer: | 600 000 1771 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Bauen“ |
Bestellnummer: | 600 000 1772 Programm-Merkblatt „Altersgerecht Umbauen – Kredit" |
Bestellnummer: | 600 000 1773 Programm-Merkblatt „Wohnraum Modernisieren" |
Bestellnummer: | 600 000 1774 Programm-Merkblatt „KfW-Wohneigentumsprogramm" |
Bestellnummer: | 600 000 1776 Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – |
Bestellnummer: | 600 000 1781 Bestätigung zum Kreditantrag „Energieeffizient Bauen“ (153) |
Bestellnummer: | 600 000 1793 Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der |
Bestellnummer: | 600 000 1775 Merkblatt „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ |
Bestellnummer: | 600 000 1777 Merkblatt „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss“ |
*) 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Mobilfunk max. 42 Cent/Minute
Quelle: KfW
Kontakt: Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» Änderung der Zinskonditionen in den meisten Förderprogrammen der KfW
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in den meisten Förderprogrammen der KfW ab dem 17.08.2011 gesenkt.
Die Zinssätze in den ERP-Programmen werden ebenfalls ab dem 17.08.2011 gesenkt.
Die aktuellen Zinssätze können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen.
» Übersicht (pdf) aktuelle Zinssätze KfW, Stand 17.08.2011
Die jeweils aktuelle Zinskonditionenübersicht steht » im Internet und über Fax-Abruf unter der Nummer 069 / 7431 - 4214 zur Verfügung.
» Förderkette Innovationsvorhaben – Unterstützung an der richtigen Stelle
Globalisierung und technologischer Wandel erfordern, dass Handwerksbetriebe ihre Prozesse optimieren und neue Geschäftsfelder erschließen. Ein Netzwerk an Fachleuten unterstützt beim Blick nach vorne und bei der Einführung neuer Technologien, Managementsysteme oder der Entwicklung von Innovationen.
Um eine aktuelle Übersicht über die derzeit verfügbaren Innovationsförderprogramme zu erhalten, hat der baden-württembergische Handwerkstag sein Merkblatt zur Innovationsförderkette aktualisiert. Die neue Version mit Stand Dezember 2010 informiert nun auch über die Innovationsgutscheine des Bundeswirtschaftsministeriums.
» Merkblatt Innovationsförderkette
Die Technologie- und Innovationsberater der Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks geben Orientierung bei der Entwicklung von Projekt- und Fördermittelstrategien sowie der Auswahl der Programme. Sie helfen auch bei der Antragstellung. In Antragsverfahren unerfahrene Betriebe sollten dieses Angebot unbedingt nutzen, um Ihre Chancen auf eine Förderung zu erhöhen.
» Technologie- und Innovationsberater des Handwerks
Kontakt:
Steffen Häusler, FV EIT BW
Technischer Berater
» Förderprogramme
Förderbereich | Programmbeschreibung | Fördergeber / Antragstellung | Link / Bemerkung |
|---|---|---|---|
Energieberatung Bund | Vor-Ort-Beratung | BAFA | |
Energieberatung Bund | Energieeffizienz-Beratung | KfW | » Energieeffizienzberatung in KMU Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler |
Energieberatung Land Ba.-Wü. | Beratungsprogramm Energieeffizienz und Klimaschutz | KEA | » Beratungsprogramm Klimaschutz-Plus! Für natürliche und juristische Personen, Kommunen und Vereine |
Ausführung Bund | Energieeffizienz | BAFA | |
Ausführung Bund | Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) | BAFA | |
Ausführung Bund | Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | Bundesministerium für Umwelt | |
Ausführung Bund | Investition Energieeffizienz | KfW | |
Ausführung Land Ba.-Wü. | Klimaschutz Plus EFRE | KEA | » Regionale Entwicklung EFRE |
Innovation & Entwicklung Bund | Innovative Technologien | BAFA | |
Innovation & Entwicklung Bund | Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie |
Allgemeine Hinweise:
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Förderprogramme in den Kommunen wurden nicht erfasst. Programmänderungen erfolgen durch den Urheber der betreffenden Fördermaßnahme.
Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es Geld.
EU, Bund, Länder, Gemeinden und Energieversorger unterstützen die Markteinführung umweltfreundlicher Energietechniken mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
Wir haben Ihnen die wesentlichen Programme mit den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zusammengestellt, um Sie schnell an Ihre Aufgabenstellung heranzuführen.



