Mindestentgelte
Tarifvertrag Mindestentgelte in den Elektrohandwerken
- Fassung vom 04.03.2010
- abgeschlossen zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke und der Industriegewerkschaft Metall
- auf den Tarifvertrag findet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Anwendung
- Mindestentgelte sind ab dem 01.01.2011 gültig
» "Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken" 2011 als PDF
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