Vermögenswirksame Leistungen
Tarifvertrag Vermögenswirksame Leistungen
Der Tarifvertrag fixiert den Umfang der tariflich zu gewährenden Vermögenswirksamen Leistungen für alle Arbeitnehmer sowie Auszubildenden und definiert die Rahmenbedingungen für die Beanspruchung wie z. B. Wartezeit, VWL bei Teilzeitkräften, Anlagearten und Verfahren.
- Fassung vom 12. Oktober 2009
- Gültig ab 12. Oktober 2009
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