VHV-Kautionsversicherung
Rahmenvertrag mit der VHV-Kautionsversicherung
Ein Rahmenvertrag zwischen dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg und der VHV Allgemeine Versicherung AG bietet Innungsfachbetrieben bereits seit Jahren die Möglichkeit am Bürgschaftsrahmenvertrag teilzunehmen und den Bedarf an Bürgschaften zu günstigen Konditionen zu decken.
Ab 01.01.2010 wird der Bürgschaftsrahmenvertrag angepasst, dabei gilt es drei Produktlinien zu berücksichtigen. So kann nun zwischen den Varianten Start, Standard und Spezial gewählt werden. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die möglichen Bürgschaftsarten sowie durch die Höhe des Sublimits für Sonderbürgschaften.
» Das Angebot
Bei der Produktlinie Start ist ein Einmalbeitrag von 1,6 % (mindestens 240 €) des Bürgschaftsrahmens zu leisten, beim Bürgschaftsrahmen kann zwischen 15.000 € und 25.000 € gewählt werden. Das entspricht bei einer vierjährigen Bürgscheinlaufzeit einem Avalzins von 0,4 % pro Jahr.
Das Angebot Standard sieht einen Einmalbeitrag von 2,25 % (Avalzins pro Jahr von 0,56 %), die Produktline Spezial einen Einmalbeitrag von 3,2 % (Avalzins pro Jahr bei 0,8 %) vor.
Bei den Produktlinien Standard oder Spezial steht jedes Jahr ein Bürgschaftsrahmen von 7,5 % der Jahresgesamtleistung des Unternehmens (begrenzt auf 12 Millionen Euro) zur Verfügung. Der Bürgschaftsrahmen kann dabei individuell dem jeweiligen Bedarf angepasst werden: Je nach Produkt kann jederzeit der Bürgschaftsrahmen um bis zu 60 % erhöht werden. Bei geringerem Bürgschaftsbedarf kann der Bürgschaftsrahmen innerhalb von 6 Wochen nach Einrichtung um bis zu 60 % reduziert werden.
Alle Produktlinien beinhalten die Bürgschaftsarten Mängelansprüche, Vertragserfüllung und Ausführung. Die Bürgschaften können innerhalb des Kalenderjahres abgerufen werden und sind mit dem Einmalbeitrag für den von Ihnen gewählten Bürgschaftsrahmen bis zum Ende der Laufzeit – maximal 6 Jahre – bezahlt. Des Weiteren fallen bei Umschuldungen/Austausch von Bürgschaften eines anderen Bürgen gegen eine gleichwertige Bürgschaft der VHV keine zusätzlichen Kosten an.
» Die Kosten
Die Bürgschaften können innerhalb des Kalenderjahres abgerufen werden und sind mit dem Einmalbeitrag für den von Ihnen gewählten Bürgschaftsrahmen bis zum Ende der Laufzeit – maximal 6 Jahre – bezahlt.
Unser besonderer Service für Sie: Bei Umschuldungen/Austausch von Bürgschaften
eines anderen Bürgen gegen eine gleichwertige Bürgschaft der VHV entstehen keine zusätzlichen Kosten.

» Flexibilität
So flexibel, wie Sie es brauchen: Wenn Sie sich für die Produktlinien Standard
oder Spezial entscheiden, steht Ihnen jedes Jahr ein Bürgschaftsrahmen von 7,5 % der Jahresgesamtleistung Ihres Unternehmens (begrenzt auf 12 Millionen Euro) zur Verfügung. Sie passen den Bürgschaftsrahmen individuell Ihrem Bedarf an: Je nach Produkt können Sie jederzeit Ihren Bürgschaftsrahmen um bis zu 60 % erhöhen – und haben mehr Handlungsspielraum. Genau dann, wenn Sie ihn brauchen. Haben Sie geringeren Bürgschaftsbedarf, können Sie Ihren Bürgschaftsrahmen innerhalb von 6 Wochen nach Einrichtung um bis zu 60 % reduzieren. Spezielle Bürgschaftstexte sind für uns kein Problem ebenso wie die Unterstützung von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem Bürgschaftsrahmen.
» Weitere Informationen / Aktuelle Rahmenvertragsmodelle / Antragsformular
Die erstmalige Antragstellung erfolgt über den Fachverband, wobei alle weiteren Bearbeitungsschritte direkt durch die VHV Versicherung durchgeführt werden. Bei weiteren Fragen steht wir Ihnen unter Telefon: 0711/955906-66 gerne zur Verfügung.
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