Zum 1.1.2024 hat der Bundesinstallateurausschuss (BIA) seine überarbeiteten Dokumente zu den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ veröffentlicht. Enthalten sind das Eintragungsverfahren in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers, die Löschung einer Eintragung, die Wiedereintragung sowie das erweiterte Verfahren zur Verlängerung eines Installateurausweises. Umgesetzt wurden damit auch ein vereinfachter Nachweis der Eintragungsvoraussetzungen bei einer Ersteintragung sowie der Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen für eine Ausweisverlängerung.
Für die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen ist es auf Grund der beschleunigten technischen Entwicklung erforderlich, sich einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung über die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen mit Anschluss an das Niederspannungsnetz zu unterziehen. Gleichzeitig gibt es eine Vielzahl Neuerungen und Änderungen rund um die Netzanschlüsse mit entsprechenden Vorgaben der Netzbetreiber.
Der Bundesinstallateurausschuss hat deshalb Fortbildungsmaßnahmen mit folgenden Inhalten erarbeitet: DIN 18014, E-Mobilität, Erzeugungsanlagen und Speicher, Messsysteme im Bestand / Anforderung an zukünftige Zählerplätze, Technische Anschlussbedingungen (TAB) sowie Themen aus der Praxis.
Die Fortbildungsmaßnahmen sollen flächendeckend den eingetragenen Installationsunternehmen angeboten werden, um die Eintragung im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers zu verlängern. Das Schulungsangebot richtet sich an die verantwortlichen Elektrofachkräfte in den Installationsunternehmen. Gemäß den Grundsätzen der Zusammenarbeit werden diese Schulungsinhalte vom BIA jährlich aktualisiert veröffentlicht. Netzbetreiber und die lokalen E-Handwerksvertretungen bieten darauf aufbauend die Fortbildungsmaßnahmen kooperativ an.
In Baden-Württemberg werden die Fortbildungsmaßnahmen z. B. beim E-Campus BW® auf Basis des ZVEH-Schulungskonzeptes angeboten. Die Kursteilnehmer erhalten ein digitales Zertifikat des ZVEH, das zur Verlängerung des Installateurausweises berechtigt. Innungsfachbetriebe erhalten einen Nachlass bei der Kursgebühr.
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