Um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Wohnraum zu schaffen, haben das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den sogenannten „Gebäudetyp E“ entwickelt. Allerdings enthält die vom BMWSB vorgelegte „Leitlinie und Prozessempfehlung“ falsche Angaben für den Bereich „Elektroinstallation“. Diese sind auch in diversen Medien im Umlauf. Der ZVEH unterstützt den Ansatz zu Vereinfachungen beim Bauen, sieht aber dringenden Aufklärungs- und Korrekturbedarf.
Mit dem Referentenentwurf eines „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ will das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mehr Flexibilität beim Bauen ermöglichen und die Baukosten senken. Dabei helfen soll die Einführung einer gesetzlichen Regelung, wann technische Normen und Regeln bei Bauverträgen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht sind. Darauf sollen Verbraucher zusätzlich hingewiesen werden. Außerdem ist eine Vereinfachung für „fachkundige Unternehmer“ geplant, wenn diese von den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) abweichen wollen.
Der Gesetzesentwurf wurde am 6. November 2024 – und damit vor dem Auseinanderbrechen der Regierungskoalition – durch das Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet. Die „Leitlinie und Prozessempfehlung“ wurde noch am gleichen Tag auf der Homepage des BMWBS veröffentlicht. Bisher war hier nur der Entwurf abrufbar. Wie schon im bisherigen Entwurf soll auch in der finalen Form der „Leitlinie und Prozessempfehlung“ zum Gebäudetyp E anhand von Beispielen erläutert werden, wie eine Abweichung von den aRdT auch nach aktueller Gesetzeslage möglich ist.
Bei beiden ministerialen Vorstößen hat sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mittels Stellungnahmen eingebracht und in diesem Rahmen auch auf bestehende Fehler und Unstimmigkeiten hingewiesen. Dazu zählt insbesondere auch, dass die „Leitlinie und Prozessempfehlung“ des BMWSB falsche Angaben zur Elektroinstallation enthält, die leider nicht korrigiert wurden. So wird unter anderem weiterhin behauptet, eine 75 Quadratmeter große Dreizimmer-Wohnung sei mit 47 Steckdosen auszustatten. Trotz fachlicher Hinweise wurden diese Angaben ohne Änderungen in das finale Dokument übernommen.
Diese Angaben sind falsch:
Dies hatte zur Folge, dass Falschinformationen auch in den Medien aufgegriffen und dort reproduziert wurden. Zu den im Umlauf befindlichen falschen Angaben zählen:
„Der ZVEH setzt sich als Bundesverband der E-Handwerke für kostengünstiges und unbürokratisches Bauen ein. Normung ist hier aber nicht nur eine Last, sondern sogar unverzichtbarer Baustein für kostengünstiges Bauen, denn ohne Norm passt nichts zueinander“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser: „Aber: Die Normung muss sich ändern. Wir müssen in der Normung sortieren, was aus Sicherheitsgründen unverzichtbar und deshalb technischer Mindeststandard ist. Gleichzeitig muss kenntlich sein, welche Normen optionale technische Lösungen betreffen, für die wir zwar ebenfalls eine Norm benötigen, damit die E-Handwerke sie anbieten können, über deren Umsetzung der Bauherr jedoch – je nach Geldbeutel – frei entscheiden kann.“
Quelle: ZVEH
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