16.02.2021

Umsetzung der neuen Energielabel ab 2021

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU/2017/1369) vom August 2017 führt ab 2021 zur Verwendung von Energielabeln mit neuer Skalierung.

Bild: Shutterstock – sdecoret / ArGe Medien im ZVEH

Ein wesentliches neues Element ist das Ersetzen der Plusklassen (z. B. A+++-Label) durch die neuen A-G-Label (sogenanntes Re-Labeling). Ein weiterer neuer Bestandteil der Energielabes ist ein QR-Code, der mit einem handelsüblichen Smartphone gescannt werden kann, um zusätzliche offizielle Produktinformationen zu erhalten.

Das Re-Labeling wird nicht sofort in allen Gerätekategorien erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass bestehende produktspezifische Regelungen solange in Kraft bleiben, bis diese durch einen neuen Rechtsakt ersetzt werden. Für die Produktgruppen Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlschränke, einschließlich Weinlagerschränke, Lichtquellen, elektronische Displays, einschließlich Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays sowie für in Geschäften als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion ist dies bereits seit 5. Dezember 2019 wirksam.

Je nach Produkt werden die Energielabels nicht nur den Stromverbrauch angeben, sondern auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen enthalten, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen. Dazu werden intuitiv verständliche Piktogramme verwendet, die z. B. den Wasserverbrauch pro Waschzyklus, den nutzbaren Rauminhalt oder die Geräuschemissionen betreffen.

Pflichten für Händler und Lieferanten
Im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung der neuen Energieverbrauchskennzeichnung darum, dass Lieferanten und Händler bei der Werbung für die bereits erfassten Produktgruppen stärker als bisher auf die Effizienzklassen des Produktes verweisen müssen. Bei jeder visuell wahrnehmbaren Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell muss auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Energielabel verfügbaren Effizienzklassen hingewiesen werden.

Die E-Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft werden bei Ihrer Kennzeichnungspflicht als Händler von den Lieferanten unterstützt und bei den betroffenen Geräten mit den neuen Energielabeln versorgt. Zu den jeweiligen Stichtagen sind dann die neuen Energielabel anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die Leuchten, die an Endverbraucher vermarktet werden, denn bereits zum 25. Dezember 2019 ist hier die Etikettierungspflicht entfallen.

Ab wann gelten die neuen Energielabel?
Für Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlschränke einschließlich Weinlagerschränke, elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays und als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion gelten die neuen Energielabel ab dem 1. März 2021.

Die Lieferanten sind verpflichtet, ab dem 1. November 2020 bereits jedes Kühlgerät mit einem gedruckten Label zu liefern, die Parameter des Produktdatenblatt in der neuen EU-Produktdatenbank EPREL einzugeben und das Produktdatenblatt auf ausdrückliche Anfrage der Händler in gedruckter Form bereitzustellen.

Für Lichtquellen gelten die neuen Energielabel erst ab dem 1. September 2021 und betroffene Händler haben bis zum 1. März 2023 Zeit, um alle Lichtquellen mit den neuen A-G-Labels zu versehen. Wichtig ist hierbei: die Regelungen der Produktverordnung EU 874/2012 für Lampen sind von dieser Neuerung nicht erfasst. Bis zu dem Zeitpunkt an dem die neue Produktverordnung für Lichtquellen (EU 2019/2015) die aktuell gültige Verordnung für Lampen und Leuchten ersetzt, gilt jene Verordnung fort.

Detaillierte Hintergrundinformationen
Neben der Rechtsgrundlage für die Energieverbrauchskennzeichnung sind die zum 5. Dezember 2019 veröffentlichten produktspezifischen Verordnungen in einer Informationsschrift des ZVEH aufgeführt. Der Herstellerverband ZVEI hatte eine Broschüre zum neuen Energielabel für Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Kühlgeräte veröffentlicht.

Die zwei Informationsschriften des ZVEH und des ZVEI stehen im Mitgliederservice der Homepage unter „Formularen & Merkblätter – Rubrik Technik“ zur Verfügung.

Ansprechpartner

Technischer Berater
Steffen Häusler

0711-95590666

0711-551875

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@fv-eit-bw.de oder rufen Sie uns an: 0711/95590666