Der TREI-Sachkundenachweis dient der Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom beim Netzbetreiber am jeweiligen Unternehmenssitz.
Er baut auf der Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk auf.
Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der dortige §13 Absatz (2).
Um zum TREI-Sachkundenachweis zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk erfüllt sein!
Bei der Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis ist ein entsprechender Beleg mit einzureichen:
oder
Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.
Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.
Es gibt eine unzählige Menge an Studienabschlüssen. Im technischen Bereich früher beispielweise zum Diplom-Ingenieur, seit einigen Jahren zum Bachelor oder Master. Je nach Studienrichtung kann der Umfang an elektrotechnischen Inhalten deutlich variieren.
Aus diesem Grund ist bei Studienabschlüssen vor der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis das Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen für das Elektrotechniker-Handwerk zu prüfen.
Rechtsgrundlage für die Eintragung von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik in die Handwerksrolle ist §7 Absatz (2) der Handwerksordnung (HWO).
Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.
Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.
Bei Studienabschlüssen im Bereich der reinen Elektrotechnik ist dies im Regelfall eine Formalie / reine Papierprüfung.
Es gibt eine große Menge an industriellen Abschlüssen. Im technischen Bereich beispielweise zum Industriemeister oder zum staatlich geprüften Techniker. Je nach Studienrichtung kann der Umfang an elektrotechnischen Inhalten deutlich variieren.
Aus diesem Grund ist bei industriellen Abschlüssen vor der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis das Erfüllen der Eintragungsvoraussetzungen für das Elektrotechniker-Handwerk zu prüfen.
Rechtsgrundlage für die Eintragung von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik in die Handwerksrolle ist §7 Absatz (2) der Handwerksordnung (HWO).
Hinweis:
Es ist hoheitliche Aufgabe der jeweiligen Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. am Wohnort des Interessente über eine etwaige Anerkennung, Gleichwertigkeitsfeststellung bzw. Ausübungsberechtigung zu entscheiden.
Den Antrag hierzu müssen Sie folglich bei der jeweils für Sie zuständigen Handwerkskammer und der dortigen Abteilung "Handwerksrolle" stellen.
Bei industriellen Abschlüssen im Bereich der reinen Elektrotechnik (Industriemeister Elektrotechnik, staatlich geprüfter Techniker im Bereich Elektrotechnik) ist dies im Regelfall eine Formalie / reine Papierprüfung.
Eine Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis ist für Gesellen- und Facharbeiter nicht direkt möglich.
Die Teilnahme ist nur dann möglich, wenn die so genannte "Altgesellenregelung" erfüllt ist. Diese wird häufig auch als "G6" bezeichnet.
Rechtsgrundlage für die Altgesellenregelung ist §7b der Handwerksordnung (HWO).
Zuständige Stelle für die Anerkennung der Altgesellenregelung ist die jeweilige Handwerkskammer (HWK) am Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragstellers.
Der Antragsteller muss dort das Ausübungsberechtigungsverfahren durchlaufen. Bei positiver Entscheidung erhält er einen rechtsgültigen Bescheid der Handwerkskammer als Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO für das Elektrotechnikerhandwerk. Mit diesem Bescheid ist dann eine Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis gegeben.
Bei diesem Ausübungsberechtigungsverfahren für die Altgesellenregelung sind gegenüber der HWK entsprechenden Beruf mindestens 6 Jahre Tätigkeit davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung nachzuweisen.
Die Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis ist möglich, wenn man eine "Ausnahmebewilligung" für die Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechnikerhandwerk bekommen hat.
Rechtsgrunlage für die Ausnahmebewilligung ist §8 der Handwerksordnung (HWO).
Zuständige Stelle für die Anerkennung der Altgesellenregelung ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitz bzw. Wohnort des Antragstellers.
Der Antragsteller muss dort das Ausübungsberechtigungsverfahren durchlaufen. Bei positiver Entscheidung erhält er einen rechtsgültigen Bescheid der Handwerkskammer als Ausübungsberechtigung.
Um auf Basis ausländischer Qualifikationen am TREI-Sachkundenachweis teilnehmen zu können, müssen Sie diese erst in Deutschland "anerkennen lassen".
> Eine (beglaubigte) Übersetzung von Zeugnissen ist nicht ausreichend.
Es muss zuerst das Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Dies wird auch als Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, Gleichwertigkeitsfeststellung oder Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet.
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Sie prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Für das Anerkennungsverfahren benötigt die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation sowie Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung.
> Die zuständige Stelle ist die jeweilige Handwerkskammer am Unternehmenssitzung bzw. am Wohnort des Antragstellers.
Es ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Beachtung aller Facetten des bisherigen beruflichen Werdegangs.
Link zum Informationsportal der Deutschen Bundesregierung:
Die Volleintragung (in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk) bedeutet, dass diese Eintragung unbefristet und unbeschränkt ist.
Bei einer Volleintragung (in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk) ist nach einem erfolgreich abgelegten TREI-Sachkundenachweis deutschlandweit die Eintragung in das jeweilige Installateurverzeichnis Strom der Netzbetreiber möglich.
Besteht für Ihre Eintragung in die Handwerksrolle für das Elektrotechniker-Handwerk eine Befristung oder eine Beschränkung so ist für die Frage der Zulassung zum TREI-Sachkundenachweis immer der Einzelfall abzuklären.
In solchen Sonderfällen einer etwaigen Zulassung trotz Befristung oder Beschränkung kann eine spätere Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom nicht garantiert werden.
In diesen Fällen empfehlen wir dringend die etwaige Frage der Eintragung trotz Beschränkung oder Befristung vorab mit dem für Sie zuständigen Netzbetreiber am Unternehmenssitz abzuklären.
Die Prüfungssprache für den TREI-Sachkundenachweis ist nach der TREI-Verfahrensordnung deutsch.
Diese Vorgabe erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben für die Gesellen- und Meisterprüfungen.
Ein Ablegen in einer anderen Sprache ist nicht möglich.
Hilfsmittel zur Übersetzung sind beim TREI-Sachkundenachweis nicht zugelassen.
Die Teilnahme am Vorbereitungskurs zum TREI-Sachkundenachweis ist freiwillig, aber sehr zu empfehlen.
Ausnahme hiervon bilden z. B. die Installateur- und Heizungsbauermeister, die eine Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis auf der Grundlage einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO beantragen. Sie haben im Anschluss an den 240 Stunden umfassenden Grundlehrgang „Elektroinstallationstechnik für Installateur- und Heizungsbauermeister“ den 80-Stündigen TREI Lehrgang (Technische Regeln Elektro-Installation) und die anschließende Prüfung „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ zu absolvieren.
Der bundesweite Rahmenlehrplan der autorisierten Bildungsstätten für die Vorbereitung zum TREI-Sachkundenachweis sieht mindestens 80 Stunden vor.
Ein Vorbereitungskurs mit einem noch größeren Umfang von 200 Stunden für Gesellen wird beim etz in Stuttgart angeboten.
Generell sollte man ungefähr die gleiche Zeit (z. B. 100 bis 120 Stunden) nochmals für eine eigene Nachbereitung der unterrichteten Inhalte und zur Vorbereitung bzw. dem Lernen alleine oder in einer Lerngruppe für die Prüfung zum TREI-Sachkundenachweis einkalkulieren.
Die autorisierten Bildungsstätten in Baden-Württemberg bieten den Vorbereitungskurs in Vollzeit an. Einen Online-Kurs zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis gibt es nicht.
Die Prüfung zum TREI-Sachkundenachweis findet im Regelfall an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Beginn der Prüfung ist jeweils um 14:00 Uhr.
Am ersten Prüfungstag wird der schriftliche Kenntnisnachweis (Teil A) durchgeführt.
Am zweiten Prüfungstag (ca. zwei Wochen später) finden die praktische Prüfung (Teil B) und das Fachgespräch (Teil C) statt.
Voraussetzung ist jeweils eine ausreichende Prüfungsleistung im Teil A bzw. Teil B.
Die für den TREI-Sachkundenachweis zugelassenen Hilfsmittel sind in der TREI-Verfahrensordnung im dortigen Kapitel 12 (Seite 6) aufgeführt.
Die autorisierten Bildungsstätten haben für Ihre Kursteilnehmer Unterlagen zur Vorbereitung auf den TREI-Sachkundenachweis. Diese werden jedoch nur an Kursteilnehmer herausgegeben und sind nicht frei zugänglich oder separat käuflich.
Der Prüfungsrahmen für den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz ist im Kapitel 11 der TREI-Verfahrensordnung zu finden.
Zur eigenen Vorbereitung eignet sich folglich der Zugriff auf die relevanten Normen:
Ergänzend zu den Normen können Fachbücher / Fachliteratur geeignet sein:
Das elektro- und informationstechnische Handwerk besteht aus den drei Gewerken / Meisterberufsbildern:
Für die spätere Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom wird eine Eintragung des Unternehmens für das "Elektrotechniker-Handwerk" vorausgesetzt.
Folglich ist eine Teilnahme am TREI-Sachkundenachweis und eine Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom des Netzbetreibers nicht direkt mit dem Informationstechniker- oder Elektromaschinenbauer-Handwerk möglich.
Da im Regelfall nach dem TREI-Sachkundenachweis und der Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom Erweiterungen, Errichtungen oder Änderungen von elektrischen Anlagen mit Anschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz ausgeführt werden, ist eine entsprechende Eintragung im Elektrotechniker-Handwerk notwendig.
Auf Basis der "Verwandtschaftserklärung" der drei Gewerke der elektro- und informationstechnischen Handwerke ist es möglich Ihre Eintragung ensprechend um die jeweils anderen Gewerke zu erweitern.
Dies sollte im Regelfall vor Anmeldung zum TREI-Sachkundenachweis erfolgen.
Also das Sie beispielsweise Ihre Eintragung in die Handwerksrolle dann für die beiden Gewerke Informationstechniker- und Elektrotechniker-Handwerk haben.
Preise (jeweils zzgl. MwSt., pro Teilnehmenden):
- Innerhalb eines Lehrgangs, am Lehrgangsende 625,- € pro Teilnehmenden
- Bei 2 Prüfungs-Teilnehmenden 700,- € pro Teilnehmenden
- Bei 1 Prüfungs-Teilnehmenden 1.200,- € pro Teilnehmenden
Es ist hoheitliche Aufgabe der Handwerkskammern in Deutschland die entsprechenden Verfahren wie das "Anerkennungsverfahren" für ausländische Qualifikationen sowie das "Ausübungsberechtigungsverfahren" bei der Altgesellenregelung usw. durchzuführen.
In Baden-Württemberg gibt es folgende Handwerkskammern mit deren jeweiligen Kammerbezirken:
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@fv-eit-bw.de oder rufen Sie uns an: 0711/95590666