Sachverständigenwesen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zuverlässige und glaubwürdige Fachleute, die in ihrem eingetragenen Handwerk besondere Fachkunde und Erfahrung nachgewiesen haben. Speziell im Elektrohandwerk spielen Sachverständige eine übergeordnete Rolle, sei es bei Streitfällen vor Gericht oder bei der Bewertung zur Brandentstehung etc. Die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist dabei durch den § 132 a des Strafgesetzbuchs rechtlich geschützt. Die acht Handwerkskammern Baden-Württembergs setzen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der einzelnen Gewerke ein. Sie überprüfen vor Beginn und während der Dauer ihrer gutachterlichen Tätigkeit die Eignung und die Sachkenntnis der Sachverständigen. Der Fachverband unterstützt die Handwerkskammern bei der Feststellung der besonderen fachlichen Sachkunde.

Die Bestellungsvoraussetzungen
Es gibt drei Voraussetzungen zur Bestellung eines öffentlichen und vereidigten Sachverständigen:

Das Bewerbungsverfahren
Wer sich um das Amt eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bewerben will, muss bei seiner örtlichen Handwerkskammer seine Bewerbung durch einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen. Im Antrag müssen das Vorliegen der besonderen Sachkunde und die Motivation für die Antragstellung eingehend begründet werden. Das Antragsverfahren ist freiwillig. Jeder Teilnehmer am Verfahren muss die Bestellungsvoraussetzungen nach der Sachverständigen-Ordnung (SVO) der bestellenden Handwerkskammer erfüllen. Dazu gehört der Nachweis

Im Elektrotechniker-Handwerk prüft die zuständige Handwerkskammer, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme des Bewerbers am Verfahren erfüllt sind. Zur Feststellung der besonderen fachlichen Sachkunde, leitet die Handwerkskammer die Bewerbungsunterlagen dann an den Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg (FV EIT BW) weiter. Beim FV EIT BW erfolgt die Feststellung der besonderen Sachkunde nach einem festgelegten Verfahren:

Verfahren zur Feststellung der besonderen fachlichen Sachkunde für das Elektrotechniker-Handwerk
Teil 1 - schriftliches Probegutachten
Innerhalb von vier Wochen muss ein Probegutachten zu einer fiktiven Gerichtsakte erstellt werden. Eine Überschreitung des Abgabetermins führt zu einer Nichtbewertung des Gutachtens.
Teil 2 - schriftliche Prüfung
(fachtheoretische Einzelaufgabestellungen)

Die schriftliche Prüfung dauert mindestens drei Zeitstunden und beinhaltet die Lösung von Aufgaben mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Schwierigkeitsgraden. Auch die für das Bestellungsgebiet bedeutsamen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen und anerkannte Regeln der Technik sind Bestandteil der Prüfung.
Der Bewerber hat die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse auf folgenden Sachgebietsschwerpunkten nachzuweisen:

Fachgespräch
Das Fachgespräch erfolgt vor einem Fachgremium und dauert mindestens 30 Minuten. Hier soll festgestellt werden, ob der Bewerber das vorhandene besondere Fachwissen logisch herleiten und einem Laien verständlich machen kann. Unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen soll hier festgestellt werden, ob der Bewerber wie gefordert die besondere Sachkunde besitzt.

Der FV EIT BW ist neben den Prüfungen zur Feststellung der besonderen fachlichen Sachkunde im Elektrotechniker-Handwerk auch in den entsprechenden Arbeitskreisen für das Sachverständigenwesen im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und im Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) auf Landesebene aktiv. Für die Sachverständigen werden durch den Fachverband zudem auch bedarfsorientiert Weiterbildungen angeboten.

Zur bundeseinheitlichen Sachverständigen-Datenbank des Handwerks

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