Eine der satzungsgemäßen Aufgaben des Fachverbandes ist die Tarifarbeit mit den Abschlüssen von Tarifverträgen mit der zuständigen Gewerkschaft. Tarifverträge enthalten die wichtigsten Mindestregelungen für die Arbeitsbedingungen in den Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen in der Branche. Dazu gehören vor allem Themen wie Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Betriebliche Altersvorsorge, Kündigungsfristen und Arbeitnehmerüberlassung. Modern ausgestaltete Flächentarifverträge erfüllen eine wichtige Friedens- und Ordnungsfunktion und geben den Mitgliedsbetrieben Planungs- und Kalkulationssicherheit. Die für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Branchenmindestentgelte bieten einen essentiellen Schutz vor Billiglohnkonkurrenz. Die Ausstrahlung zeitgemäßer Tarifpolitik leistet darüber hinaus flankierend einen wichtigen Beitrag bei der Nachwuchs- und Fachkräftesicherung. Auch deshalb setzen sich die elektro- und informationstechnischen Arbeitgeber in Baden-Württemberg nachhaltig für den Erhalt der Tarifautonomie ein.
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