Themenseite Hochwasser

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Die Unwetter der letzten Tage mit Starkregen und den resultierenden Überschwemmungen haben auch Einfluss auf die Energieversorgung: überflutete elektrische Anlagen, Verteilerkästen und Hausanschlusskästen stellen dabei eine lebensbedrohliche Gefahr dar. Ein Hochwasserereignis ist als Ereignis höherer Gewalt eingestuft.

In diesem Fall erlischt die allgemeine Stromversorgungspflicht der Energieversorger. Das heißt, dass der örtliche Netzbetreiber sowohl unter dem Aspekt der Sicherheit als auch nach wirtschaftlich zumutbaren Aspekten entscheidet, wann und wo die Stromversorgung von Hochwassergebieten eingestellt wird. Je nach Notwendigkeit wird er die Stromversorgung rechtzeitig abschalten, so dass es in überfluteten Gebäuden, vor allem in Kellern, nicht zu gefährlichen Kurzschlüssen oder lebensgefährlichen elektrischen Schlägen kommen kann.

Insbesondere bei Starkregenfällen, wie z. B. bei den aktuellen Wetterlagen, kommt es zu lokalen Überschwemmungen und Wassereinbrüchen in Keller. In solchen Fällen besteht jedoch die allgemeine Stromversorgungspflicht der Netzbetreiber weiterhin und die elektrische Versorgung bleibt bestehen. Es ist deshalb zu beachten, dass überflutete elektrische Anlagen und Betriebsmittel, z. B. der Hausanschlusskasten, der Hauptverteiler und die Zähleranlagen eine unmittelbare Gefahr darstellen. In der Nähe solcher überfluteten elektrischen Anlagen kann Lebensgefahr bestehen.

Es ist zu beachten, dass Schutzeinrichtungen, die normalerweise den Menschen bei elektrischem Schlag schützen, meistens nicht mehr wirksam sind, wenn sie mit Wasser in Berührung gekommen sind. Deshalb muss vor dem Betreten überfluteter Kellerräume die Elektroanlage abgeschaltet werden. In einem solchen Fall ist der örtliche Netzbetreiber anzusprechen. Er wird die elektrische Anlage abschalten oder dieses veranlassen. Auch Elektrofachkräfte sollten sich diesen Anlagen deshalb nicht ohne Vorsicht nähern und wenn, dann nur nach Abstimmung mit dem Netzbetreiber bzw. nach Feststellung der Spannungsfreiheit. Besondere Vorsicht gilt bei elektrischen Anlagen mit weiteren Stromquellen, wie z. B. PV-Anlagen, Batteriespeichern oder Netzersatzanlagen.

Umgang mit einer Photovoltaikanlage bei Überflutungen
Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt, sollte, wenn die elektrische Anlage abgeschaltet ist, nach einem Wassereinbruch besonders vorsichtig sein. Solange über die PV-Anlage auf dem Dach Strom erzeugt wird und sich der Wechselrichter sowie der Anschluss an das Stromnetz in überfluteten Gebäudebereichen befinden, besteht das Risiko eines Stromschlages. Deshalb dürfen insbesondere bei Verwendung von Hybrid-Wechselrichtern mit angeschlossenen Batteriespeicher / Backup-Systemen die überfluteten Räume nicht betreten werden. Photovoltaikanlagen und angeschlossene Backup-Systeme sollten deshalb grundsätzlich nur durch eine Elektrofachkraft außer Betrieb gesetzt, überprüft und danach wieder in Betrieb genommen werden.

Für Einsatzkräfte der Feuerwehr gibt es entsprechende Hinweise, wenn es um Gefährdungen in der Nähe überfluteter, elektrischer Anlagen geht. Gleichermaßen gilt auch für Gebäudeeigentümer, Helfer und Handwerksfirmen, dass bestimmte Handlungen an den überfluteten elektrischen Anlagen nur durch Elektrofachkräfte vorgenommen werden sollen (z. B. Handlungen mit Bezug auf die 5 Sicherheitsregeln). Eine Stromversorgung für Feuerwehrgerätschaften sollte dabei durch feuerwehreigene Ersatzstromquellen erfolgen. In Ausnahmefällen kann dies über die Hausinstallation erfolgen – dann aber unter Verwendung einer zwischengeschalteten PRCD.

Und wenn das Wasser abgelaufen ist, gilt:


Hinweise für Errichter elektrischer Anlagen (Elektrofachkräfte) zur Inbetriebnahme der Elektroinstallation nach einer Überschwemmung / einem Hochwasser

Auch für Betreiber (siehe wichtige Unterlagen) elektrischer Anlagen gibt es Hinweise zum Verhalten in überfluteten Gebäuden und Empfehlungen des VDE zum Verhalten bei überfluteten elektrischen Anlagen.

Zusammenfassend gilt hier: elektrisches Installationsmaterial, das mit verschmutztem Wasser in Berührung gekommen ist und weiter betrieben oder verwendet wird, ist dadurch nicht mehr bestimmungsgemäß im Einsatz. Die Gewährleistung durch den Hersteller entfällt.

Wiederaufbau bzw. Planung der Elektroinstallation
Schon bei der Planung der Elektroinstallation können in hochwassergefährdeten Gebieten Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu vermeiden. In diesen Gebieten sollten der Hausanschluss sowie Zählerplätze und Stromkreisverteiler einen halben Meter oberhalb der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe liegen. Um vom Hochwasser betroffene Bereiche weiter versorgen zu können, sollten getrennte Unterverteilungen für die einzelnen Geschosse mit den jeweiligen Stromkreisen vorgesehen werden. Grundsätzlich müssen alle neuen Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Bemessungsfehlerstrom von ≤ 30 mA geschützt werden. Besonders bei Stromkreisen, die unterhalb der Überschwemmungshöhe betrieben werden, sollten Fehlerstrom-Schutzschalter aufgrund der besonderen Gefährdung nachgerüstet werden, falls noch keine vorhanden sind.

Falls Sie elektrospezifische Fragen haben sollten, stehen Ihnen die Berater des Fachverbandes gerne zur Verfügung.

Quellen: VDE, Initiative Elektro+(HEA) und ZVEI

Wichtige Hinweise und Links haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet.

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